Hygienekonzept

Die nachfolgenden Arbeitsschutzmaßnahmen sollen Mitarbeiter*innen und Gäste schützen, Infektionsketten unterbrechen und Infektionskurven niedrig halten. Der Erstellung dieses Hygienekonzepts liegen die Anforderungen der gültigen Erlasslage von Allgemeinverfügung zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen des Landes Schleswig-Holstein zugrunde. Die Maßnahmen gelten ab sofort.

1. Gültigkeit
Das Konzept gilt für alle Veranstaltungen im Rahmen der Kulturwochen.

2. Veranstaltungsteilnehmer*innen

  • Mitarbeitende und Gäste mit Atemwegssymptomen, Erkältungssymptomen, Fieber kommen nicht zur Veranstaltung
  • In Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sollen Mund- Nasen- Bedeckungen getragen werden

2.1 Beschäftigte
Für angestellte Mitarbeitende gilt, dass die üblichen arbeitsrechtlichen Vorgaben zur Krankmeldung beachtet werden. Eine umgehende Meldung beim Geschäftsführenden Team (gfT) mit Angabe des Verdachts auf Coronavirus ist
notwendig, damit wir weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen können.

2.2 Gäst*innen
Gäst*innen mit Symptomen dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten. Veranstaltungsverantwortliche haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmenden über diese Regeln unterrichtet werden.

3. Liste der Gäst*innen
Alle Nutzerinnen und Nutzer der Räumlichkeiten, auch Gäst*innen, müssen sich in einer Liste eintragen, um im Verdachts-/Infektionsfall die möglichen Kontaktpersonen feststellen zu können. Die Angaben auf den Listen werden nicht elektronisch verarbeitet und sind, den landesrechtlichen Vorgaben entsprechend, für 6 Wochen in einem Ordner zentral und geschützt am Standort aufzubewahren.

4. Innerhalb der Räumlichkeiten
Die Teilnehmenden sind vorab und wiederkehrend über die Regelungen, Abstand und Hygiene, zu informieren. Auf die Einhaltung ist zu achten. Teilnehmende, die die Regeln missachten, sind aufzufordern, die Veranstaltung zu verlassen.

4.1. Regeln innerhalb der Räumlichkeiten

  • Die Räumlichkeiten werden einzeln unter Verwendung einer Mund-NaseBedeckung betreten.
  • Im Eingangsbereich müssen sich alle Personen (Mitarbeitende, Gäste) die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel desinfizieren.
  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu beachten.
  • Mund-Nase-Bedeckung dürfen abgenommen werden, wenn im Schulungsraum Platz genommen wurde. Es gilt ein Sitzgebot.
  • Wenn während der Veranstaltung der Mindestabstand nicht gewahrt werden kann, ist die Mund-Nase-Bedeckung wieder zu tragen.
  • Berührungen (z. B. Handschlag und Umarmungen) zwischen Teilnehmer*innen der Veranstaltung sind zu unterlassen.

4.2. Reinigung der Räumlichkeiten

  • Alle Türklinken, Tische, Stühle und weitere Kontaktflächen sind vor und nach der Veranstaltung mit der bereitgestellten Flächendesinfektion zu reinigen.
  • Arbeitsmittel wie PCs, Stifte, Hefte, Bücher usw. sind personenbezogen zu benutzen und dürfen nicht geteilt werden.
  • Die Toiletten sind getrennt und einzeln zu betreten, vor und nach dem Betreten sind die Hände zu desinfizieren.
  • Die Räume sind ausgiebig zu lüften, alle 20 Minuten für 5 Minuten, mindestens in den Pausen und nach der Veranstaltung.

4.3. Ausstattung der Räumlichkeiten
Je nach Räumlichkeit werden die Räume unter Einbeziehung des dort vorhandenen Inventars an Tischen und Stühlen so ausgestattet, dass der Abstand zwischen den Gäst*innen/Teilnehmer*innen/Mitarbeiter*innen mindestens 1,5 m
beträgt.

  • Jede*r Teilnehmer*in bekommt einen festen Sitzplatz, der nicht gewechselt werden soll.
  • In jedem Raum steht eine Flasche mit Flächendesinfektionsmittel.

5. Veranstaltung in anderen Räumen, in denen wir eingeladen sind
Wenn ein Hygienekonzept des*der Gastgeber*in vorliegt, wird dieses beachtet, liegt keines vor, gilt dieses Konzept als Standard.

Kiel, 24.01.2022